Gemeindeimmobiliensteuer GIS 2017 – Fälligkeit der ersten Rate am Freitag 16. Juni 2017

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Foto per

Die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Sand erhalten Ende Mai das Informationsschreiben zur GIS 2017. Diesem Schreiben sind die beiden ausgefüllten Formulare F24 für die Einzahlung der Steuerschuld der ersten und zweiten Rate beigelegt. Die geschuldete Steuer der ersten Rate ist innerhalb 16. Juni 2017 bei einem Bank- oder Postschalter einzuzahlen. Die Einzahlung kann auch mittels Homebanking erfolgen. (Die e-payment Funktion ist lediglich für physische Personen aktiviert).

 

Sollte bis 10. Juni 2017 im Fall einer Steuerschuld keine Mitteilung eintreffen, wenden Sie sich an die Abteilung Steuern und Gebühren. Die Mitarbeiterinnen stehen Ihnen für jegliche Informationen zur Verfügung (+39 0474 677518; E-Mail steueramt@sandintaufers.eu).

Ist keine Steuer geschuldet, wird auch keine Mitteilung zugeschickt.

 

Die geltende Verordnung zur Gemeindeimmobiliensteuer sowie die aktuellen Hebesätze können auf der Webseite der Gemeinde Sand in Taufers http://www.sandintaufers.eu/de/Gemeindeimmobiliensteuer_GIS_1 eingesehen werden.

 

 

Hinweis zur freiwilligen Steuerberichtigung


Bis zum 30.06.2017 können verspätete, verminderte oder unterlassene Zahlungen vom Jahr 2016 durch die freiwillige Steuerberichtigung im Sinne des Artikel 13 des gesetzesvertretenden Dekretes Nr. 471 vom 18.12.1997 i.g.F. mit geringem Aufschlag saniert werden.

29.05.2017